Zahnärzte/-innen, die ihre berufliche(n) Qualifikation(en) im Ausland erworben haben, können diese mit den entsprechenden deutschen Qualifikationen vergleichen und gegebenenfalls anerkennen lassen. Die (Landes-)Zahnärztekammern sind dabei ein wichtiger Baustein in Fragen der Anerkennung von zahnmedizinischen Ausbildungen aus Drittländern. Die Kammern beraten, erkennen im Ausland abgeschlossene Weiterbildungen an und führen darüber hinaus z. T. Prüfungen zur Überprüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen aus Drittländern und Sprachprüfungen durch. Durch die verschiedenen Verfahren fallen auch bei den Kammern Kosten an. Diese sollen nach Auffassung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nunmehr keine Hürde für die eigentliche Anerkennung sein. Daher werden seit dem 01. Dezember 2016 diejenigen mit dem neuen Anerkennungszuschuss unterstützt, die keine anderweitige Unterstützung erhalten.
Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.
Seit 7. März 2017 stehen die aktualisierten Formulare und weitere Dokumente unter www.anerkennungszuschuss.de zum Download bereit. Auf dieser Seite finden Sie zudem eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Antrags sowie eine FAQ-Liste, die Antworten auf häufige Fragen bereitstellt. Auch der Flyer zum Anerkennungszuschuss ist online abrufbar.