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Aufstiegsfortbildungen

Die berufsbegleitende Fortbildung des zahnärztlich tätigen Personals ist unabdingbar. Sie befähigt das Personal, das Wissen und Können aufzufrischen und neueren Entwicklungen anzupassen. Die Fortbildung dient so unmittelbar der Sicherung einer hohen Qualität der zahnärztlichen Arbeit. Es ist der persönlichen Verantwortung der Zahnärzte und des Personals überlassen, in welcher Art und in welchem Umfang Fortbildungen besucht werden. Sie schätzen in eigener Verantwortung ein, ob die Fortbildung zur Anpassung an den jeweiligen Stand der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geeignet und ausreichend ist. Die Zahnärztekammer hat die Pflicht, die berufliche Fortbildung der Mitglieder zu gestalten und zu fördern (§ 3 Heilberufsgesetz M-V). Sie bietet dazu ein Programm der Fortbildung aus allen Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit Seminaren, Kursen, und Vorträgen an.