Über die Anerkennung zahnärztlicher Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, entscheidet das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock
Bei Fragen zum Approbations- bzw. Berufserlaubnisverfahren wenden Sie sich bitte an Doreen Lißke unter doreen.lisske@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0381 33159-108 bzw. Antje Meinz unter antje.meinz@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0381 33159-118.
Dabei müssen ebenfalls ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist es, eine bundesweit flächendeckende Förderung von Kosten für die Anerkennung ergänzend zu bestehenden Möglichkeiten der Finanzierung zu erproben.