Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Barrierefreiheitserklärung

(Stand der Erklärung: 25.08.2025)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://zaekmv.de

Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Derzeit sind folgende Bereiche nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Die Downloads sowie PDF-Dateien sind zum größten Teil noch nicht barrierefrei gestaltet oder werden nicht in Leichter Sprache dargestellt.
  • Unsere Videos (auch gültig für die Plattform "YouTube") sind teilweise noch nicht bzw. nicht ausreichend barrierefrei gestaltet. Sie haben Untertitel, es fehlen jedoch Audiodeskriptionen oder eine Übersetzung in die Gebärdensprache. Für die Erreich- und Bedienbarkeit wird der Videoplayer YouTube genutzt.
  • Bedingt durch das Corporate Design der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind Kombinationen aus Text- und Hintergrundfarben möglich, die einen nicht hinreichenden Kontrast aufweisen. Wir sind bemüht, diese einschränkenden Kontraste auf unserer Homepage zu vermeiden.



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung sowie auf den Prüfungsergebnissen von Lighthouse (Google) und WAVE (web accessibility evaluation tool).


Barrierefreie Funktionen

  • Textgröße und Kontraste: Unsere Website bietet eine klare Lesbarkeit durch angemessene Schriftgrößen und kontrastreiche Farbkombinationen.
  • Navigation: Die Website ist mit der Tastatur vollständig navigierbar, und wir haben sichergestellt, dass wichtige Informationen auch ohne Maus zugänglich sind.
  • Alternativtexte: Alle Bilder und Grafiken auf der Website sind mit Alternativtexten versehen, um auch Nutzern mit Sehbehinderungen eine vollständige Informationserfassung zu ermöglichen.
  • Formulare: Die Eingabefelder sowie Links und Schaltflächen sind über die Tastatur bedienbar.
  • Videos: Sie sind mit Untertiteln versehen, die wahlweise an- und abgewählt werden können.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter Kontakt

Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wismarsche Str. 304
19055 Schwerin

Kontakt

Tel: 0385 489306-80
Fax: 0385 489306-99
Mail: info@zaekmv.de


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. 

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. 
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. 

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt: 

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörd


Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. 
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de

Datum der Veröffentlichung der Website: Juni 2024