(Stand der Erklärung: 25.08.2025)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://zaekmv.de
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V größtenteils vereinbar.
Derzeit sind folgende Bereiche nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung sowie auf den Prüfungsergebnissen von Lighthouse (Google) und WAVE (web accessibility evaluation tool).
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter Kontakt
Zahnärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wismarsche Str. 304
19055 Schwerin
Tel: 0385 489306-80
Fax: 0385 489306-99
Mail: info@zaekmv.de
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.
Datum der Veröffentlichung der Website: Juni 2024