Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten findet im dualen System (Zahnarztpraxis und Berufsschule) statt. Der Besuch der Berufsschule ist wöchentlich oder als zweitägige Beschulung geregelt. Während der gesetzlichen Schulferien ist kein Berufsschulunterricht. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Ferienzeiten der Beruflichen Schulen nicht mit denen der allgemeinbildenden Schulen identisch. In der Zeit der gesetzlichen Schulferien befinden sich die Auszubildenden in der Praxis. Zusammenhängende Urlaubstage kann eine Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten nur nehmen, wenn kein Berufsschulunterricht stattfindet. Es gilt die Berufsschulpflicht.
Während der Ausbildung müssen die Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis führen. In diesem Ausbildungsnachweis sollen die gesammelten Erfahrungen in der Zahnarztpraxis, in Form von Fachberichten, festgehalten werden und eine Brücke zwischen Theorie und Praxis geschlagen werden.
Einzugsgebiet: Greifswald, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Stralsund, Nordvorpommern, Rügen
Regionales Berufliches Bildungszentrum Greifswald
Hans-Beimler-Str. 7 - 8
17491 Greifswald
Einzugsgebiet: Rostock, Güstrow, Bad Doberan
Berufliche Schule am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock
„Alexander Schmorell“
Schleswiger Str. 5
18109 Rostock
Einzugsgebiet: Schwerin, Nordwestmecklenburg, Parchim, Ludwigslust, Wismar
Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin
Gesundheit und Sozialwesen
Dr.-Hans-Wolf-Str. 9
19055 Schwerin
Einzugsgebiet: Waren, Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg
Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz
Warendorfer Str. 14
17192 Waren