Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Erinnerung: Austausch von eHBAs

Haben Sie schon gehandelt?

Ein dringender Aufruf an alle Betroffenen, die noch nicht aktiv geworden sind: Zu viele Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen haben noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert. Seit Monaten läuft der Tausch elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden.
Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich!

Wer ist betroffen?

Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind daher

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, 
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.

Die meisten Betroffenen sind bereits tätig geworden. Trotzdem fehlt von vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten noch eine Rückmeldung. Diese sollten umgehend handeln!

Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich.

Haben Sie jedoch eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten, sind dieser noch nicht gefolgt und benötigen den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30.06.2026 hinaus, dann müssen Sie umgehend reagieren. Bei den E-Mails der Anbieter handelt es sich nicht um Werbung oder Spam. Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen. 
Betroffene erhalten neue, sichere Karten als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle persönlichen Daten gleich geblieben sind, oder eine neue Karte im Rahmen eines Neuantrags, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sollten sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.

Der Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bittet betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als 1 Jahr Restlaufzeit hat und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.

Weitere Informationen und Unterstützung

D-Trust-News D-Trust-FAQ SHC CARE-News/FAQ Medisign-FAQ

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

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Wissenswertes zu Folgekarten

Was tue ich, wenn die Gültigkeit meines eZahnarztausweises (eZAA) bald endet?

Das reguläre Ende der Gültigkeit des eZahnarztausweises ist auf dessen Vorderseite aufgedruckt. In der Regel sollte sich der Anbieter (Stichwort: Vertragsverlängerung) an Sie wenden und Sie auf das Auslaufen Ihres eZahnarztausweises hinweisen. Sie können sich aber auch rechtzeitig vor Auslaufen der Gültigkeit direkt an Ihren bisherigen Anbieter wenden und einen sogenannten Folgeantrag stellen. Auch bei der Beantragung eines Folgeausweises müssen Sie sich erneut identifizieren lassen. Alternativ können Sie auch einen Antrag bei einem anderen Anbieter stellen. Jeder weitere beantragte eZahnarztausweis muss durch die zuständige Landeszahnärztekammer freigeben werden. Bitte planen Sie für den Bestellvorgang 6 bis 8 Wochen ein. Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit auch deutlich darüber hinaus gehen.

Gibt es eine vertragliche Mindestlaufzeit bei den Kartenanbietern?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Kartenanbietern aktuell 2 Jahre. Bitte beachten Sie, insbesondere, wenn Sie in absehbarer Zeit Ihre Berufstätigkeit aufgeben wollen, dass die Verträge jährlich automatisch verlängert werden, bis 5 Jahre erreicht sind.



Wissenswertes zum Massentausch

Die Kartenanbieter Medisign und D-Trust haben angezeigt, in Kürze den Tausch von ausgegebenen G2.0 auf G2.1 Karten vorzunehmen.

DGN/Medisign

Start des Austauschs ist für Anfang Juli geplant. Die betroffenen Karteninhaber werden frühzeitig direkt und persönlich von Medisign kontaktiert. Der Kunde loggt sich ein in das Kundenkonto. Sind die Daten unverändert geblieben, wird eine Austauschkarte bestellt und produziert. (5 Jahre Laufzeit, kein Ident-Verfahren, keine Freigabe durch die Kammer). Sollten sich Daten geändert haben, wird eine neue Karte erstellt. Dieses Verfahren schließt das Ident-Verfahren ein. Es entstehen keine Zusatzkosten. Die Altkarten behalten erstmal ihre Gültigkeit. Im Verlauf des Monats Dezember werden dann alle G2-Karten gesperrt. Es ist zunächst ein Testlauf vorgesehen, danach werden gestaffelt größere Kartenmengen getauscht. In M-V betrifft der Tausch 129 von Medisign ausgegebene eZAA.

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D-Trust

Der Start für den Tausch soll am 23. Juni erfolgen. Die Laufzeit der Austauschkarte ist anders als bei Medisign nur bis zum Ende der Gültigkeit der Altkarte. Alternativ kann jedoch, wenn die Daten unverändert geblieben sind, eine rabattierte Folgekarte bestellt werden (5 Jahre für den Preis von 4 Jahren). D-Trust schreibt alle betroffenen Karteninhaber an. Das Rabattangebot gilt vorerst befristet bis Mitte August. Die Altkarten behalten erstmal ihre Gültigkeit. Im Verlauf des Monats Dezember werden dann alle G2-Karten gesperrt. In M-V betrifft der Tausch 302 von D-Trust ausgegebene eZAA.

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