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Erinnerung: Austausch von eHBAs

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Über beide Maßnahmen wurde bereits berichtet. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten. Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

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Wissenswertes zu Folgekarten

Was tue ich, wenn die Gültigkeit meines eZahnarztausweises (eZAA) bald endet?

Das reguläre Ende der Gültigkeit des eZahnarztausweises ist auf dessen Vorderseite aufgedruckt. In der Regel sollte sich der Anbieter (Stichwort: Vertragsverlängerung) an Sie wenden und Sie auf das Auslaufen Ihres eZahnarztausweises hinweisen. Sie können sich aber auch rechtzeitig vor Auslaufen der Gültigkeit direkt an Ihren bisherigen Anbieter wenden und einen sogenannten Folgeantrag stellen. Auch bei der Beantragung eines Folgeausweises müssen Sie sich erneut identifizieren lassen. Alternativ können Sie auch einen Antrag bei einem anderen Anbieter stellen. Jeder weitere beantragte eZahnarztausweis muss durch die zuständige Landeszahnärztekammer freigeben werden. Bitte planen Sie für den Bestellvorgang 6 bis 8 Wochen ein. Im Einzelfall kann die Bearbeitungszeit auch deutlich darüber hinaus gehen.

Gibt es eine vertragliche Mindestlaufzeit bei den Kartenanbietern?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Kartenanbietern aktuell 2 Jahre. Bitte beachten Sie, insbesondere, wenn Sie in absehbarer Zeit Ihre Berufstätigkeit aufgeben wollen, dass die Verträge jährlich automatisch verlängert werden, bis 5 Jahre erreicht sind.



Wissenswertes zum Massentausch

Die Kartenanbieter Medisign und D-Trust haben angezeigt, in Kürze den Tausch von ausgegebenen G2.0 auf G2.1 Karten vorzunehmen.

DGN/Medisign

Start des Austauschs ist für Anfang Juli geplant. Die betroffenen Karteninhaber werden frühzeitig direkt und persönlich von Medisign kontaktiert. Der Kunde loggt sich ein in das Kundenkonto. Sind die Daten unverändert geblieben, wird eine Austauschkarte bestellt und produziert. (5 Jahre Laufzeit, kein Ident-Verfahren, keine Freigabe durch die Kammer). Sollten sich Daten geändert haben, wird eine neue Karte erstellt. Dieses Verfahren schließt das Ident-Verfahren ein. Es entstehen keine Zusatzkosten. Die Altkarten behalten erstmal ihre Gültigkeit. Im Verlauf des Monats Dezember werden dann alle G2-Karten gesperrt. Es ist zunächst ein Testlauf vorgesehen, danach werden gestaffelt größere Kartenmengen getauscht. In M-V betrifft der Tausch 129 von Medisign ausgegebene eZAA.

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D-Trust

Der Start für den Tausch soll am 23. Juni erfolgen. Die Laufzeit der Austauschkarte ist anders als bei Medisign nur bis zum Ende der Gültigkeit der Altkarte. Alternativ kann jedoch, wenn die Daten unverändert geblieben sind, eine rabattierte Folgekarte bestellt werden (5 Jahre für den Preis von 4 Jahren). D-Trust schreibt alle betroffenen Karteninhaber an. Das Rabattangebot gilt vorerst befristet bis Mitte August. Die Altkarten behalten erstmal ihre Gültigkeit. Im Verlauf des Monats Dezember werden dann alle G2-Karten gesperrt. In M-V betrifft der Tausch 302 von D-Trust ausgegebene eZAA.

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