Die zahnärztliche Approbation kann in Deutschland nur dann erteilt werden, wenn die antragstellende Person über die „für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt". Das schreibt das Zahnheilkundegesetz (ZHG) in § 2 Abs. 1 Nr. 5 vor.
Grund: Zahnärzte müssen ihre Patienten verstehen und sich so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können. Außerdem müssen Sie sich fachgerecht mit der Kollegenschaft sowie Angehörigen anderer Berufe verständigen können, insbesondere damit Missverständnisse sowie hierauf beruhende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind. Hinzu kommt die Notwendigkeit, sich schriftlich fachsprachlich ausdrücken zu können. Für den Nachweis der Sprachkenntnisse bestehen mehrere Möglichkeiten:
In der Praxis werden die Sprachkenntnisse in den meisten Fällen durch Vorlage einer Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten, nicht länger als drei Jahre zurückliegenden Sprachtest nachgewiesen. Die Landesregierung hat der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung von Fachsprachprüfungen übertragen. Dabei wird die mündliche Verständigung ebenso überprüft wie die Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken. Gelangt die Approbationsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine Fachsprachprüfung erforderlich ist, „überweist" sie die Antragsteller an die Kammer.
Für die Anmeldung zur Prüfung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR erhoben. Zudem wird für die Durchführung der Prüfung eine Verwaltungsgebühr von 400,00 EUR erhoben. Bitte melden Sie sich mit dem nachfolgenden Formular und diesen Unterlagen an: Lebenslauf, B2-Zertifikat, aktuelle Meldebscheinigung und Bescheinigung vom LaGus zur Teilnahme an der Prüfung.
Ansprechpartner für das Approbationsverfahren selber ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Friedrich-Engels-Platz 5 - 8, 18055 Rostock. Bei Fragen zum Approbations- bzw. Berufserlaubnisverfahren wenden Sie sich bitte an Doreen Lißke unter doreen.lisske@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0385 58859-250 bzw. Antje Meinz unter antje.meinz@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0385 58859-252.
Jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern bei dem Landesprüfungsamt für Heilberufe (im folgenden LPH) einen Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Zahnärztin/Zahnarzt stellt und
muss die für eine zahnärztliche Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Ab dem 01.04.2020 erhalten alle ausländischen Ärzte, Apotheker und Zahnärzte, die beim Landesprüfungsamt für Heilberufe einen Antrag auf Erteilung einer Approbation / Berufserlaubnis gestellt und deren Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft wurden, eine Bescheinigung des Landesprüfungsamtes. Mit dieser Bescheinigung werden die Zuständigkeit des LAGuS und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen bestätigt. Mit dieser Bescheinigung melden sich die Antragsteller selbständig bei den zuständigen Kammern zur Fachsprachenprüfung an. Auch die Anmeldung der Antragsteller zu ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfungen erfolgt ohne Einbeziehung des Landesprüfungsamtes direkt bei den Kammern. Die Zahnärztekammer M-V teilt im Folgenden dem Prüfungskandidaten den nächstmöglichen Prüfungstermin mit, bittet um dessen Bestätigung und fordert vorab die Überweisung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR und für die Durchführung der Prüfung eine Gebühr von 400,00 EUR an.
Die Fachsprachenprüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Prüfern, von denen einer Zahnarzt sein muss. Im Mittelpunkt der Fachsprachenprüfung steht eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Praxisalltag. Der Ablauf der Fachsprachenprüfung ist wie folgt:
Die Antworten werden nur im Hinblick auf die fachsprachlichen Aspekte bewertet. Das Fachwissen wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft.
Das Prüfungsergebnis wird dem Prüfungskandidaten unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und in den Folgetagen an das LPH übermittelt. Wird der Sprachtest nicht bestanden, muss er als Ganzes wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Der Antrag zur Wiederholungsprüfung ist an das LPH zu richten.
Die Zahnärztekammer M-V ist zuständig bei Fragen zur Fachsprachenprüfung. Wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer M-V per Mail an info@zaekmv.de oder telefonisch an 0385 48930680.
Ansprechpartner für das Approbationsverfahren selber ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Friedrich-Engels-Platz 5 - 8, 18055 Rostock. Bei Fragen zum Approbations- bzw. Berufserlaubnisverfahren wenden Sie sich bitte an Doreen Lißke unter doreen.lisske@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0385 58859-250 bzw. Antje Meinz unter antje.meinz@lagus.mv-regierung.de oder Tel.: 0385 58859-252.