Seit 1. Januar 2006 ist die Punktebewertung von Fortbildungen laut Bundeszahnärztekammer und Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gültig. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über alle Punktevergaben.
Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den Leitsätzen der BZÄK / DGZMK / KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/die Zahnärztin müssen selbst einen Nachweis über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.
Für Veranstalter: Erklärung über die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen abgeben