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Fördermittel für Praxisgründer

Viele Zahnärzte/-innen stehen irgendwann im Laufe Ihres Arbeitslebens vor der Entscheidung, eine eigene Zahnarztpraxis zu gründen, eine bestehende zu übernehmen oder sich an einer Praxis zu beteiligen. Praxisgründern stehen zahlreiche Förderprogramme in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung. Welche davon im Einzelfall in Frage kommen, unterscheidet sich in jedem Bundesland.

Und auch nach der Gründung stehen die Inhaber immer wieder vor neuen Herausforderungen, für deren Lösung oftmals eine strategische Beratung, eine Mitarbeiterqualifizierung oder Kapital (Erst-, Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen) erforderlich werden. Unterstützend stehen den Praxen zahlreiche Förderprogramme in Form von Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung.

Fördermittelgeber sind dabei in der Regel der Bund oder die Länder in Kooperation mit der EU. Fördermittel werden dabei grundsätzlich in Zuschüsse und zinssubventionierte Darlehen unterschieden.

Grundsätzlich gilt: Fördermittel müssen immer vor dem Start des Projektes beantragt werden. Zudem müssen sie immer maßnahmenindividuell ermittelt werden.

Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern