Bislang vergab die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an ihre Mitglieder Ausweise, die lediglich die zahnärztliche Tätigkeit des Inhabers bestätigen. Aktuell wird ein elektronischer Zahnarztausweis, der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Zahnärzte, ausgegeben. Er erlaubt den Inhabern die Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie beispielsweise den Zugriff auf die elektronische Patientenakte oder die Erstellung von elektronischen Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurde als zuständige Stelle für die Herausgabe des elektronischen Zahnarztausweises bestimmt. Die Bundeszahnärztekammer koordiniert das Projekt und schafft eine bundesweit einheitliche Herausgabeinfrastruktur. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat in Absprache mit der Bundeszahnärztekammer die Prozesse eingerichtet und gibt den elektronischen Zahnarztausweises in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) aus. Seit 1. Januar 2021 sollte mindestens ein Zahnarzt je Praxis im Besitz eines elektronischen Zahnarztausweises sein.
Die Zahnärztekammer M-V hat mit vier qualifizierten Vertrauensdienstanbietern (VDA) Rahmenverträge über die Ausgabe von eZAA geschlossen, sodass Sie die Wahl zwischen D-Trust GmbH (Bundesdruckerei), T-Systems International GmbH, Medisign GmbH und SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG haben.