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Höhepunkte

Die Pflicht zur berufsbegleitenden Fortbildung aller Zahnärzte ist unabdingbar und gesetzlich vorgeschrieben (§ 32 Abs. 1 Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) sowie in der Berufsordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern fixiert.

Sie befähigt Zahnärzte, ihr Wissen und Können aufzufrischen und neueren Entwicklungen des Fachgebietes anzupassen. Die Fortbildung dient so unmittelbar der Sicherung einer hohen Qualität der zahnärztlichen Arbeit. Es ist der persönlichen Verantwortung der Zahnärzte überlassen, in welcher Art und in welchem Umfang sie der Fortbildungspflicht nachkommen. Mögliche Wege der Fortbildung sind in § 2 der Berufsordnung aufgeführt.

Zahnärzte müssen in der Lage sein, ihre Fortbildungsbemühungen nachzuweisen. Sie schätzen in eigener Verantwortung ein, ob die Fortbildung zur Anpassung an den jeweiligen Stand der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geeignet und ausreichend ist. Die Zahnärztekammer hat die Pflicht, die berufliche Fortbildung der Mitglieder zu gestalten und zu fördern (§ 3 Heilberufsgesetz M-V). Sie bietet dazu ein Programm der Fortbildung aus allen Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit Seminaren, Kursen, Curricula und Vorträgen an.

Zur zukünftigen Weiterentwicklung der fachlichen Fortbildung hat die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein Fortbildungskonzept entworfen.