Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich seit 2013 am Interventionsprogramm für suchtkranke (Zahn-)Ärzte/-innen (IVP) der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, um betroffenen Kollegen ein Hilfsangebot an die Hand zu geben. Das IVP soll einen vernünftigen Ausweg aus der Falle Abhängigkeit für Betroffene aufzeigen und dem Erhalt der Berufsfähigkeit sowie der zahnärztlichen Approbation dienen.
Vertuschen oder Verschleiern der Suchtproblematik durch z. B. wohlmeinende Angehörige, Kollegen, Mitarbeiter ist keine wirkliche Hilfe und geschieht häufig aus Schamgefühlen heraus. Wirkliche Hilfe bringt nur das aktive Abwenden Betroffener von der Sucht. Zahnärzte haben auf Grund ihrer medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten eine hohe Chance, durch fachgerechte Behandlung die Sucht zu überwinden. Hier soll die kleine Arbeitsgruppe IVP der Ärztekammer auch betroffenen Zahnärzten helfen.
Wenn Sie als Betroffener Hilfe annehmen möchten oder wenn Sie als Angehöriger oder Mitarbeiter einen Rat suchen, stehen ein Vorstandsmitglied oder die Mitarbeiter der Zahnärztekammer – wenn erforderlich auch anonym – zur Verfügung.