Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wurde am 28. April 1990 provisorisch und am 29. Mai 1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die rechtliche Grundlage bildet das Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist die selbstverwaltete Berufsvertretung von mehr als 2 000 Mitgliedern und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Zahnärzte sind damit in der Lage, eigentlich staatliche Aufgaben, die die Berufsausübung betreffen, wie etwa die zahnärztliche Weiterbildung oder die Ausbildung von qualifiziertem Praxispersonal, selbst und damit sachnäher und kostengünstiger als der Staat zu erledigen. Die Interessen der mecklenburg-vorpommerschen Zahnärzte werden über die Mitgliedschaft bei der Bundeszahnärztekammer auch auf Bundes- und europäischer Ebene wahrgenommen.
Der Zahnärztekammer gehören alle Zahnärzte an, die im Land Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, dort ihre Hauptwohnung haben.