ZA Christian Bartelt
Denniner Str. 23
17392 Spantekow
Die Kammerversammlung besteht aus 44 von der Zahnärzteschaft Mecklenburg-Vorpommerns gewählten sowie zwei von den Hochschulen unseres Landes gestellten Delegierten. Eine Amtsperiode beträgt vier Jahre. Die aktuelle Legislatur endet 2025.
Die Kammerversammlung beschließt, soweit ihre Zuständigkeit nicht gesetzlich
begründet ist, insbesondere über alle Angelegenheiten, die für die Zahnärzteschaft und die Berufsausübung der
Zahnärzte von grundsätzlicher oder wesentlicher Bedeutung sind und die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen, Reise- und Tagegeldern.
Sie kann Beschlüsse des Vorstandes aufheben. In jedem Jahr findet mindestens eine Beratung der Kammerversammlung statt. Die Protokolle und Unterlagen der Beratungen der Kammerversammlung können von allen Mitgliedern der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden.
Universitätsklinikum Rostock
Strempelstraße 13
18057 Rostock
Universität Greifswald
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