Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Kreisarbeitsgemeinschaften

Zur Durchführung der zahnmedizinischen Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen der Gruppenprophylaxe gemäß § 21 Abs. 1 SGB V sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten in M-V Kreisarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege gebildet.

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