Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern richtet zur Versorgung von dringend versorgungsbedürftigen Notfällen in sprechstundenfreien Zeiten einen zahnärztlichen Notfalldienst ein. Als sprechstundenfreie Zeiten gelten an Arbeitstagen die Zeiten von 0 bis 8 Uhr und von 18 bis 24 Uhr sowie Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Tag nach Himmelfahrt, Heiligabend und Silvester.
Zur Teilnahme am Notfalldienst ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 des Heilberufsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern jedes Kammermitglied verpflichtet, das in einer zahnärztlichen Praxis, in einem medizinischen Versorgungszentrum oder in einer nach § 311 Abs. 2 SGB V zugelassenen Einrichtung zahnärztlich tätig ist. Angestellte Zahnärzte gemäß § 32 b ZV-Z und Vorbereitungsassistenten ab Beginn des zweiten Jahres ihrer Vorbereitungszeit werden über ihren Arbeitgeber bei der Notfalldiensteinteilung berücksichtigt.
Die Einteilung der Notfalldienste für 2026 ist am 16.10.2025 erfolgt und wurde im Portal der Zahnärztekammer M-V veröffentlicht. Die eingeteilten Zahnärzte werden zudem postalisch mit Schreiben bis 31.10.2025 informiert.
Soweit es sich bei den genannten Tagen um Arbeitstage (Montag bis Freitag ohne Feiertage) handelt, sind von 18 bis 20 Uhr Sprechzeiten in den Praxen einzurichten. An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, dem Tag nach Himmelfahrt sowie an Heiligabend und Silvester sind von 10 bis 12 und von 17 bis 19 Uhr Sprechzeiten in den Praxen einzurichten. Darüber hinaus müssen Sie an den genannten Notfalldiensttagen während der gesamten sprechstundenfreien Zeit telefonisch zur Erteilung von Auskünften oder zur Vereinbarung einer Behandlung erreichbar sein.
Sollten Sie z. B. wegen akuter Erkrankung oder Beendigung der Berufstätigkeit an der Teilnahme am Notfalldienst verhindert sein, haben Sie sich unverzüglich um eine geeignete Vertretung zu bemühen.
Für Fälle, in denen vorgesehene Dienste nicht wahrgenommen werden können, bietet die Zahnärztekammer M-V im Portal eine Tauschbörse an. Dort können Dienste zum Tausch angeboten oder angebotene Dienste übernommen bzw. getauscht werden. Über Dienste, die außerhalb der Tauschbörse getauscht werden, ist die Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in Textform zu informieren.
Welche Möglichkeiten gibt es in der Tauschbörse?
Im Portal der Zahnärztekammer ist unter der Überschrift „Notfalldienste“ die Tauschbörse platziert. Über den Button „Eintrag hinzufügen“ sind folgende Möglichkeiten hinterlegt:
1. Tauschangebot einstellen
Hier kann ein eingeteilter Dienst zum Tausch angeboten werden. Sobald Sie einen Diensttausch einstellen, werden alle zum Tausch in Frage kommenden Zahnärzte mittels Portalnachricht informiert. Tauschinteressierte können nun den Dienst übernehmen (ohne Tausch) oder ein Tauschangebot unterbreiten. Dafür muss mindestens ein eigener Dienst als Tausch angeboten werden. Dieses Angebot kann dann angenommen oder abgelehnt werden. Gehen keine Tauschangebote ein, müssen Sie außerhalb der Börse aktiv werden.
2. Diensttausch oder Dienstübergabe melden
Diensttausche, die außerhalb der Tauschbörse durchgeführt oder übergeben werden (zum Beispiel im kollegialen, persönlichen Gespräch), können entweder in Textform (zum Beispiel per E-Mail an s.klatt@zaekmv.de) oder über das Portal gemeldet werden. Wählen Sie dazu die entsprechende Kategorie und folgen Sie den Anweisungen.
Alle Tausche, die direkt über das Portal der Zahnärztekammer durchgeführt werden, müssen nicht mehr in Textform gemeldet werden. Als Kontrolle sind die persönlichen Notfalldienste unter „Notfalldienste“ aufgelistet.
Dort ist ebenfalls der aktuelle Plan für Mecklenburg-Vorpommern oder einzelne Kreisstellen hinterlegt. Es kann ein definierter Zeitraum der Dienste angezeigt werden. Es wird empfohlen, diese Pläne immer wieder abzugleichen, entweder durch Aktualisierung im Portal oder Abgleich auf der tagesaktuellen Seite für Patienten unter https://zaekmv.de/notfalldienstsuche.
Bei Fragen steht Ihnen Steffen Klatt unter 0385 48930687, s.klatt@zaekmv.de oder via Portalnachricht zur Verfügung.
Was ändert sich konkret ab 01.01.2026?