Ab 2025 wird die Einteilung des zahnärztlichen Notfalldienstes in Mecklenburg-Vorpommern von der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer vorgenommen. Die Einteilung des Notfalldienstes erfolgt auf Grundlage der uns am 16.10.2024 vorliegenden Daten. Wir bitten Sie daher, uns bis zum 15.10.2024 via Portal über bereits feststehende berufliche Veränderungen (u. a. Beginn oder Beendigung von Tätigkeiten) zu informieren.
Vom 01. bis 15.10.2024 wird es möglich sein, im Portal maximal 35 Tage pro Jahr inklusive Wochenendtage anzugeben, an denen keine Einteilung zum Notfalldienst erfolgen soll. Nur bei rechtzeitiger Eintragung im Portal können Freistellungswünsche bei der Einteilung, soweit möglich, berücksichtigt werden.
Der Notfalldienstplan für 2025 wird ab dem 16.10.2025 im Portal der Zahnärztekammer veröffentlicht und zusätzlich den eingeteilten Zahnärzten ab 17.10.2025 postalisch zugeschickt.
Für Fälle, in denen vorgesehene Dienste nicht wahrgenommen werden können, bieten wir im Portal eine Tauschbörse an.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich schnellstmöglich für das Portal zu registrieren.
Was ändert sich konkret ab 01.01.2025?
- Zentrale Einteilung über die Geschäftsstelle der Zahnärztekammer
M-V
- Landesweit einheitliche Rufnummer für Patienten: 01806 123450
- Abschaffung der Notfalldienstkreise
- Festlegung der sprechstundenfreien Zeiten (Notfalldienstzeiten):
19 - 7 Uhr an Arbeitstagen sowie Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage;
der Wechsel erfolgt um 7 Uhr
- Landesweit einheitliche Sprechzeiten im Notfalldienst:
Mo – Fr: 19 – 21 Uhr sowie Wochenende/Feiertage: 10 – 12 und 17 – 19 Uhr
- Eingeteilt werden niedergelassene Zahnärzte. Angestellte Zahnärzte (Vorbereitungsassistenten ab Beginn des zweiten Jahres ihrer Vorbereitungszeit) werden wie bisher über Ihren Arbeitgeber bei der Einteilung berücksichtigt. Arbeitgeber, die Angestellte beschäftigen, werden somit häufiger eingeteilt. Sie können diese Dienste arbeitsvertraglich an Ihre Angestellten delegieren.
- Reduzierung der Anzahl der täglich in Mecklenburg-Vorpommern zum Notfalldienst eingeteilten Zahnärzte auf 10
- Landesweit täglicher Wechsel (keine Mehrtagesdienste mehr)
- Ca. 5 bis 7 Notfalldienste pro Jahr je berücksichtigungsfähigem Zahnarzt
- Wochenende und Feiertage werden bei der Einteilung besonders berücksichtigt
- Freistellungswünsche im Portal: Bis zu 35 Tage inklusive Wochenende (ausgenommen Feiertage) können berücksichtigt werden, Zeitraum der Einreichung 01. - 15.10.2024
- Tauschangebote / Dienstübernahmen regional begrenzt
- Mitteilung über Tausche in Textform oder im Portal