In die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung § 46 Absatz 1 Nr. 11 VWStVO wurde auf Anregung der Bundesländer die Regelung „Parkerleichterung für Ärzte“ aufgenommen.
Für die Erstellung des Notfalldienstausweises wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro berechnet. Diese Gebühr überweisen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheides.
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Notfalldienstausweises ganz bequem über das Portal stellen. Dort können Sie die Antragsstellung im Bereich Service unter den Formularen und dort unter Ausweise vornehmen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns gerne.