Die Zahnärzte Mecklenburg-Vorpommerns bieten zur Versorgung von dringend versorgungsbedürftigen Notfällen in sprechstundenfreien Zeiten einen zahnärztlichen Notfalldienst an. Als sprechstundefreie Zeiten gelten an Arbeitstagen die Zeiten zwischen 19 und 7 Uhr des Folgetages sowie Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage. Während sogenannter Sprechzeiten ist die notfalldienstleistende Zahnarztpraxis besetzt. Außerhalb dieser Sprechzeiten ist der diensthabende Zahnarzt unter den angegebenen Telefonnummern erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass zu den Notfällen im engeren Sinne Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kiefersystem, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen gehören. Da eine nächtliche Behandlung auch für den Zahnarzt eine Ausnahmesituation darstellt, wird sich die Behandlung in der Regel auf eine Notversorgung beschränken!
pro Anruf 0,20 € aus dem deutschen Festnetz bzw. max. 0,60 € aus den deutschen Mobilfunknetzen