Nach betriebswirtschaftlich bereinigter Kostenrechnung machen die Ausgaben für Personal gut 60 % der Praxiskosten aus. Eine Zahnarztpraxis ist durchaus mit einem kleineren Industrieunternehmen vergleichbar; ebenso ähnelt sich das generelle Führungsmodell. Der Erfolg des Dienstleistungsunternehmens Zahnarztpraxis hängt auch von seiner Service-Qualität und damit von seinen Mitarbeitern ab. Die Aussage „Unser Ziel ist es, dass es dieser Praxis gut geht, denn sie ernährt uns!“ ist natürlich prinzipiel völlig richtig. Um dieses Ziel des zahnmedizinisch-fachlichen und wirtschaftlichen Erfolgs zu erreichen, sollten jedoch unter anderem die folgenden Führungstechniken beachtet werden:
Anweisungen und Absprachen müssen präzise sein, an die richtige Person gerichtet werden und einen erkennbaren zeitlichen Rahmen haben. Hilfreich sind dabei die „Sieben W-Regeln“:
Wichtig bei Anweisungen: Nichts stillschweigend als selbstverständlich ansehen und einfach voraussetzen. Abhilfe können hier detaillierte Stellenbeschreibungen schaffen, in denen die Aufgabengebiete für jede(n) Mitarbeiter schriftlich fixiert werden.
Ähnlich wie bei Anweisungen sollten fest umrissene Aufgabengebiete mit klaren Kompetenzen, Befugnissen und Entscheidungsspielräumen delegiert werden. Dabei werden die Zielsetzung der übertragenen Aufgabe und ein Zeitrahmen für die Erledigung eindeutig angegeben. Vermeiden Sie „Scheindelegationen“, d. h. vordergründig Tätigkeiten zu delegieren und sie dann doch „in die eigene Hand zu nehmen“ bzw. Rückdelegationen , also Versuche von Mitarbeitern, delegierte Arbeit wieder auf Sie abzuwälzen.
In erster Linie wird natürlich an Mitarbeiter delegiert, die die Aufgabe verstehen können und zu deren Erledigung befähigt sind. Man sollte sich jedoch davor hüten, einer bewährten Kraft zu viel aufzubürden: auf freie Kapazitäten achten!
Durch Delegation gibt man Handlungsverantwortung ab, die Führungsverantwortung jedoch bleibt beim Chef. Mit anderen Worten: Letztendlich verantwortlich sind Sie. Kontrolle von Betriebsabläufen ist eine selbstverständliche, rein sachlich-nüchterne und offene Angelegenheit und darf von den Mitarbeitern nicht als gehässige Fehlersuche (miss)verstanden werden. Daher sollten sich Kontrollen auf das wirklich Wesentliche beziehen und die Normen der Überprüfung bekannt sein.
Wichtig: Geben Sie Ihren Mitarbeitern Feedback in Form von Anerkennung oder Kritik.
Die Bundeszahnärztekammer stellt diverse Informationen zum Praxispersonal, u. a. den Delegationsrahmen und diverse gesetzliche Grundlagen zur Verfügung.
Der Verband medizinischer Fachberufe stellt diverse Informationen zum Praxispersonal zur Verfügung.