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Zuckersteuer für gesüßte Getränke einführen

Eine halbe Liter Flasche Cola enthält 53 g Zucker, das entspricht 18 Würfelzucker. Bei einem klassischem Energy-Drink sind es etwa 25 bis 30 g Zucker pro 250 ml-Dose (zirka neun Stück Würfelzucker). Es ist nichts Neues, dass zu viel Zucker Krankheitsbilder wie Adipositas, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauferkrankungen sowie Karies fördert und damit das Gesundheitssystem belastet. Zivilisationskrankheiten binden im deutschen Gesundheitssystem zunehmend Ressourcen sowohl im Hinblick auf die Zeit durch medizinisches Personal als auch im Hinblick auf Folgekosten. Der gesundheitliche Schaden ist erheblich. In Zeiten eines angespannten Gesundheitssystem ist es jetzt an der Zeit, in Prävention zu investieren.

Die Ärztekammer M-V sowie die Zahnärztekammer M-V fordern die Landesregierung daher auf, sich der Bundesratsinitiative von Schleswig-Holstein anzuschließen und sich so für eine herstellergetragene Zuckersteuer für so genannte Soft Drinks einzusetzen, um stark gesüßte Getränke für den Verbraucher unattraktiver zu machen und vor allem Kinder zu schützen.

Außerdem könnten Hersteller dazu motiviert werden, den Zucker in den Produkten zu reduzieren. Wie sinnvoll das ist, hat 2022 eine Meta-Studie mit Daten aus 15 Ländern gezeigt, die alle zu dem Schluss kommen, dass eine Zuckersteuer nachweislich die Lebensqualität verbessert. Im zahnmedizinischen Bereich gingen die kariesbedingten Krankenhausaufenthalte laut einer britischen Studie von 2023 bei Kindern um zwölf Prozent zurück. Großbritannien hatte eine Zuckersteuer bereits 2018 eingeführt. Durch die gewonnenen Mehreinnahmen stünden mehr Haushaltsmittel z. B. für gesundheitliche Präventionsleistungen zur Verfügung - Gesundheitsunterricht an den Schulen, Förderung von Breitensport, fiskalische Subventionierung gesundheitsfördernder Lebensmittel.

Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sowie 
Der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern