Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Praxishomepage

Für die Homepage sowie die Social-Media-Kanäle einer Zahnarztpraxis gibt es Pflichtangaben, die in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) definiert sind.

Anzugeben sind:

  • Name und Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen käme dazu die Rechtsform, die Vertretungsberechtigten und ggf. weitere Angaben)
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • Angaben zur zuständigen Approbationsbehörde: Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
  • Bei vertragszahnärztlicher Tätigkeit – die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
  • Sofern zutreffend das Partnerschafts- oder Handelsregister mit entsprechender Registernummer
  • Zuständige Kammer: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • gesetzliche Berufsbezeichnung (Zahnärztin oder Zahnarzt) und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angabe, wie diese zugänglich sind: Heilberufsgesetz M-V, Berufsordnung der Zahnärztekammer M-V, , Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn vergeben

Die Informationen müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Wir empfehlen, eine eigene Rubrik „Impressum“ einzurichten.

Bei der Gestaltung der Homepage sollten Sie unbedingt darauf achten, keine urheberrechtlich geschützten Vorlagen/Bilder zu verwenden.