Die Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. erstrecken sich auf die Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Zahn- und Mundpflege bei allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Alter von 16 Jahren. Behinderte Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche in entsprechenden Einrichtungen mit einem überproportional hohen Kariesrisiko können unabhängig von der in § 21 Abs. 1 SGB V bestimmten Altersgrenze in die gruppenprophylaktischen Maßnahmen mit einbezogen werden. Ziel der LAJ ist die flächendeckende, systematische und kontinuierliche Förderung der Jugendzahnpflege. Um dieses Ziel zu erreichen, werden immer wieder Projekte angestoßen, die auszugsweise im Folgenden vorgestellt werden.
Mit gesunden Zähnen haben Kinder gut lachen und die besten Chancen auf ein kariesfreies Gebiss, mit dem Kauen und Sprechen lernen kinderleicht ist. Kontinuierliche vorbeugende Maßnahmen in Kindertagesstätten sind besonders effektiv, denn durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit wird die Gesundheit der Kinder nachhaltig gefördert. Ziel sollte es sein, das regelmäßige Zähneputzen morgens und abends als tägliches Ritual zu etablieren. Zahnpflege und Vorsorge zahlen sich also auch im späteren Leben aus. In diesem Zusammenhang unterstreichen wir die Wichtigkeit der gruppenprophy laktischen Maßnahmen in Kindertagesstätten - hier wirken das Team des Zahnärztlichen Dienstes, Erzieher/-innen und Krankenkassen zusammen. Einbezogen werden sollen auch die Eltern: Sie sind Vorbilder, die Kinder lernen von ihnen.
Eine KiTa mit Biss verpflichtet sich, Handlungsleitlinien umzusetzen. Dazu gehören folgende Schwerpunkte:
Das Projekt ist 2014 mit 17 Einrichtungen gestartet und wurde 2016 um zwei weitere Einrichtungen erweitert. Die Projektdauer ist je Einrichtung auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Ziel des Programms ist eine flächendeckende Sicherstellung und regelmäßige Durchführung der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe in allen Kindertagesstätten und Schulen. Die Gruppenprophylaxe dient dazu, die Chancengleichheit aller Kinder auf orale Gesundheit herzustellen. Dies beinhaltet die Etablierung gesunder Verhaltensweisen in den Einrichtungen, Stärkung der persönlichen Kompetenz jedes Kindes zur Eigenverantwortung für seine orale Gesundheit, professionelle Fluoridapplikation und Reihenuntersuchungen zur Früherkennung oraler Erkrankungen und Anomalien und zur epidemiologischen Begleitung.
Die Gruppenprophylaxe soll sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
Die darüber hinaus im Rahmen der Gruppenprophylaxe vorgesehene Untersuchung der Mundhöhle und Erhebung des Zahnstatus dienen der Feststellung der Kariesanfälligkeit sowie der regionalen Planung von Gruppenprophylaxeaktivitäten und sollen zweckmäßigerweise in Reihenuntersuchungen durchgeführt werden.