Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres haben Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 abzulegen. Die Prüfung ist eine schriftliche Abschlussprüfung und erstreckt sich über die in den ersten 18 Monaten im Berufsschulunterricht erlernten Fertigkeiten und Kenntnissen. Sie wird in höchstens 120 Minuten durchgeführt und enthält folgende Themen:
Die hier erzielten Noten fließen in die Endnoten ein. Die Fachbereiche dürfen nicht wiederholt werden.
Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Prüfungsbereich. Im mündlich/praktischen Teil (siehe unter 1.) soll der Prüfling zeigen, dass er sowohl Kenntnisse in den Behandlungsabläufen als auch über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren kann. Zusätzlich werden Kenntnisse in der Abrechnung, in der Verwaltungsarbeit und zum Qualitätsmanagement abgefragt. Dabei sollte der Prüfling Sicherheit und Gesundheitsschutz, Belange des Umweltschutzes und Hygienevorschriften berücksichtigen können. Der Prüfling hat einen Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Dabei soll er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren und präsentieren.
Alle weiteren aufgeführten Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen und beziehen sich auf die erlernten Fachkenntnisse der zurückgelegten Ausbildungszeit.
Auszubildende legen eine schriftliche und eine praktische Abschlussprüfung ab. Sie beinhaltet die in der Praxis erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse und den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Der schriftliche Teil besteht aus den Bereichen:
Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer Ausbildungsverordnung findet gleichzeitig an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.
4. Juni 2024 | 8 - 10 Uhr
Das Anmeldeformular wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
Die schriftliche Abschlussprüfung nach alter Ausbildungsverordnung findet gleichzeitig an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.
28. Mai 2024 | 8 - 15 Uhr
Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
Für die Prüfungen sind die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz § 15 freizustellen. Auszubildende sind für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.
Die mündlichen Abschlussprüfungen finden an den Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt statt:
Für die Prüfungen sind die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz § 15 freizustellen. Auszubildende sind auch für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.
Die Wiederholungsprüfung und vorzeitige Abschlussprüfung wird für alle Auszubildenden in den Berufsschulen Greifswald, Rostock, Schwerin und Waren gleichzeitig durchgeführt.
Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden
Bitte beachten Sie die Hinweise für die Ablegung der vorzeitigen Abschlussprüfung.