Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Prüfungen

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres haben Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 abzulegen. Die Prüfung ist eine schriftliche Abschlussprüfung und erstreckt sich über die in den ersten 18 Monaten im Berufsschulunterricht erlernten Fertigkeiten und Kenntnissen. Sie wird in höchstens 120 Minuten durchgeführt und enthält folgende Themen:

  1. Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
  2. Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten

Die hier erzielten Noten fließen in die Endnoten ein. Die Fachbereiche dürfen nicht wiederholt werden.

Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Prüfungsbereich. Im mündlich/praktischen Teil (siehe unter 1.) soll der Prüfling zeigen, dass er sowohl Kenntnisse in den Behandlungsabläufen als auch über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren kann. Zusätzlich werden Kenntnisse in der Abrechnung, in der Verwaltungsarbeit und zum Qualitätsmanagement abgefragt. Dabei sollte der Prüfling Sicherheit und Gesundheitsschutz, Belange des Umweltschutzes und Hygienevorschriften berücksichtigen können. Der Prüfling hat einen Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Dabei soll er praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren und präsentieren.

Alle weiteren aufgeführten Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen und beziehen sich auf die erlernten Fachkenntnisse der zurückgelegten Ausbildungszeit.

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen
  • Wirtschaft und Sozialkunde
  • Röntgen

Prüfungstermine

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer Ausbildungsverordnung findet gleichzeitig an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.

29. April 2025 | 8:00 - 10:30 Uhr

Das Anmeldeformular wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 nach neuer Ausbildungsverordnung findet gleichzeitig an den vier Berufsschulstandorten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Waren, Greifswald und Schwerin) statt.

27. Mai 2025 | 8:00 - 12:00 Uhr

Das Anmeldeformular wird an die Ausbilderpraxis verschickt und muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

Die mündlichen Abschlussprüfungen finden an den Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt statt:

  • Greifswald: 23./24./25. Juni 2025
  • Rostock: 25./26./27. Juni 2025
  • Schwerin: 24./25. Juni 2025
  • Waren: 24. Juni 2025

Für die Prüfungen sind die Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz § 15 freizustellen. Auszubildende sind auch für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen.

Die schriftliche Abschlussprüfung nach alter Ausbildungsverordnung findet jeweils an den für die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 vorgesehenen Prüfungstagen statt.

Die Wiederholungsprüfung und vorzeitige Abschlussprüfung wird für alle Auszubildenden in den Berufsschulen Greifswald, Rostock, Schwerin und Waren gleichzeitig durchgeführt.

  • Schriftlich: 28. Januar 2025
  • Mündlich: 19. Februar 2025

Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung muss fristgemäß bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Ablegung der vorzeitigen Abschlussprüfung.