AKTUELL 28.11.2024
Verweis auf den Notfalldienst als Vertretung
Vermehrt erreichen uns Anfragen, ob an den Tagen zwischen Feiertagen oder zwischen Feiertagen und Wochenenden (sogenannte Brückentage) auf den zahnärztlichen Notfalldienst verwiesen werden darf. Die Vorstände von Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung halten diese Handhabung für unzulässig.