Die zahnärztliche Stelle hat die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung vorzuschlagen, insbesondere zur Verbesserung der Bildqualität, zur Herabsetzung der Strahlenexposition oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen, und nachzuprüfen, ob und wie weit die Vorschläge umgesetzt werden.
Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an den anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Zahnmedizinstudium aus.
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern stellt die Bescheinigung aus. Zur Ausstellung ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war, einzureichen. Falls der Abschluss länger als fünf Jahre her ist, ist zusätzlich ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch eines Aktualisierungskurses vorzulegen.
Des weiteren haben die Universitäten Rostock und Greifswald die Ermächtigung, die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ihre Absolventen auszustellen.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bietet diverse Seminare in ihrem Fortbildungsprogramm an.
Die Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Zahnarzthelfer/-innen verfügen über die nötigen Kenntnisse im Strahlenschutz, die sie während ihrer Ausbildung nachweislich mit einem gesonderten Röntgenzertifikat erworben haben. Das Praxispersonal muss seine Kenntnisse im Strahlenschutz ebenfalls mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Kurs oder einer anderen als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme aktualisieren. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bietet diverse Seminare in ihrem Fortbildungsprogramm an.