Sie träumen davon, Zahnarzt zu werden? Oder sind mitten dabei, sich den Traum zu erfüllen? Vielleicht haben Sie das Examen auch bereits bestanden und fragen sich nun, wie es weitergehen kann? Oder Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig! Denn hier finden Sie Informationen zum Studium der Zahnmedizin, aber auch umfangreiche Informationen zum Einstieg in das Berufsleben und zu den möglichen Formen der Berufsausübung. Mit Broschüren, Checklisten und Videos möchten wir zielgerichtet, anschaulich und effektiv Ihre Fragen beantworten und Ihnen nützliche Informationen geben. Sollten dann noch Fragen offen sein, finden Sie hier Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die Ihnen auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Traum zu verwirklichen.
Das Studium der Zahnmedizin hat die Diagnose, Prophylaxe und Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und Kiefer zum Inhalt. Das Ausbildungsziel besteht in der Vermittlung grundlegender methodischer Kenntnisse, praktischer Fertigkeiten und einer dem Einzelnen wie der Allgemeinheit verpflichteten ärztlichen Einstellung. Grundlage der Ausbildung ist die Approbationsordnung für Zahnärzte. Plätze für das Studium der Zahnmedizin werden über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS, vergeben.
Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester zzgl. sechs Monaten Prüfungszeit und endet mit dem Staatsexamen.
Im Studium wird eine grundlegende wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Ausbildung vermittelt. Sie gliedert sich in einen je fünf Semester umfassenden vorklinischen und klinischen Studienabschnitt an der Universität. Neben systematischen Vorlesungen werden praktische Demonstrationen und Übungen sowie Kurse und Seminare bevorzugt in kleinen Gruppen angeboten.
Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist aktiv in die Berufskundevorlesungen für die Studenten der beiden Universitäten in unserem Bundesland eingebunden. In Mecklenburg-Vorpommern können Sie Zahnmedizin an den Universitäten Greifswald und Rostock studieren.
Nach erfolgreich absolvierter Zahnärztlicher Prüfung, dem Staatsexamen, in einer der beiden Universitäten des Landes kann die Approbation (Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin) beantragt werden. Der Antrag auf Erteilung der Approbation muss an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abt. 3, Landesprüfungsamt für Heilberufe, in Rostock gerichtet werden. Dem Antrag sind eine Reihe von Unterlagen beizufügen. Welche das sind, können Sie dem Antragsformular selbst entnehmen.
Mit Erhalt der Approbation ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich bei der Zahnärztekammer anzumelden. Gemäß § 2 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind alle Zahnärzte, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, Mitglieder der Zahnärztekammer M-V.
Um Sie bei der Suche nach einer Stelle als Vorbereitungs- oder Weiterbildungsassistent/-in zu unterstützen, pflegt die Zahnärztekammer M-V für ihre Mitglieder eine Stellen- und Praxisbörse , die stark frequentiert und von vielen Zahnärzt/-innen, Praxisinhaber/-innen sowie Praxismitarbeiter/-innen genutzt wird. Sie können hier sowohl Stellenangebote einsehen und diese nach Beruf/Tätigkeit oder anderen Suchbegriffen wie beispielsweise Ort filtern als auch ein eigenes Stellengesuch einstellen. Dieses können Sie anschließend über einen angelegten Benutzeraccount selbstständig verwalten.
Frisch approbierte Zahnärzte dürfen bereits eigenständig behandeln, allerdings nur Privatpatienten. Um eine eigene Kassenzulassung zu bekommen und in eigenständiger Praxis tätig zu sein oder als angestellte Zahnärztin oder als angestellter Zahnarzt selbstständig arbeiten zu können, muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Vorbereitungsassistent/-in "abhängiger" Stellung, d. h. unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes, erfolgen.
Nach Erhalt der Approbation muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Vorbereitungsassistent/-in "abhängiger" Stellung, d. h. unter Anleitung eines fachkundigen Zahnarztes, erfolgen. Vergewissern Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, dass Ihre Tätigkeit als Vorbereitungsassistent von der KZV M-V genehmigt wurde. Denn nur genehmigte Zeiten werden für die Registereintragung bei der KZV M-V angerechnet. Diese wiederum bildet die Grundlage für eine spätere Zulassung als Vertragszahnarzt.
Nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsassistentenzeit ist eine Tätigkeit als Zahnarzt/-ärztin in eigenständiger Praxis oder als Zahnarzt/-ärztin in Anstellung in einer Vertragszahnarztpraxis, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglich. "Angestellter Zahnarzt" ist ein besonderer Status, der vom Arbeitgeber beim Zulassungsausschuss der KZV M-V beantragt werden muss. Die größten Vorteile des Angestelltenverhältnisses sind die Absicherung im Krankheitsfall, Mutterschutz sowie Kündigungsschutz.
Die Beschäftigungsart (also der Tätigkeitswechsel, z. B. von Assistent zu angestelltem Zahnarzt) zeigt jeder Zahnarzt für sich selbst in der Mitgliederverwaltung der Zahnärztekammer M-V an.
Die Arbeitsgemeinschaft „Förderung des beruflichen Nachwuchses“ der Zahnärztekammer M-V hat sich das Ziel gesetzt, Berufseinsteiger so gut wie möglich zu unterstützen. Dazu hat sie in Anlehnung des Konzepts der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe die Broschüre „Examen geschafft“ entwickelt, die möglichst viele Fragen beantwortet, die sich zu Beginn der Berufstätigkeit ergeben können. Neben To-do´s, Tipps und Hinweisen enthält die Broschüre auch eine Reihe von Ansprechpartnern, die bei weiteren Fragen gern auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite stehen.
DownloadDie Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit als selbstständiger Zahnarzt in eigener Praxis oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft ist für Menschen, die sich gern selbst verwirklichen und ihr Berufsleben frei gestalten wollen, ein erstrebenswertes Ziel. Dennoch verlangt der Gründungsprozess jungen Zahnärzten viel ab. Hier den passenden Weg zu finden, bedarf einer guten Vorbereitung, Planung und Beratung. Die Informationen auf der Seite „Praxisgründung“ sollen Ihnen dabei helfen.