Gemäß § 7 der Wahlordnung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2016 wird die Wahl zur 10. Amtsperiode der Kammerversammlung angekündigt. Der Vorstand der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Februar 2025 gemäß § 5 Abs. 1 der Wahlordnung einen Wahlleiter und eine Wahlkommission bestellt.
Die Wahlen zur Kammerversammlung richten sich nach § 15 Heilberufsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Wahlordnung vom 3. Dezember 2016. Die Wahlen zur Kammerversammlung finden als Briefwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl aufgrund von Listen- und Einzelwahlvorschlägen statt. Die Wahl zur Kammerversammlung erfolgt landesweit und über Wahlkreise.
Gewählt werden kann nur, wer in einen Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Wahlvorschläge sind bis zum 24. Juni 2025 beim Wahlleiter einzureichen. Gewählt werden kann nur, wer zur Wahl fristgerecht vorgeschlagen wurde. Ein Bewerber kann sich entweder über eine Liste im Wahlkreis oder über die Landesliste für die Wahl bewerben.