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Weiterbildung für Zahnärzte

Zahnärzte können nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung Fachgebietsbezeichnungen führen, die auf besondere Fähigkeiten und Kenntnisse auf bestimmten Gebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweisen. Es können mehrere Fachgebietsbezeichnungen nebeneinander geführt werden. Eine Fachgebietsbezeichnung darf führen, wer eine Anerkennung einer Zahnärztekammer erhalten hat.

Vor Beginn der Weiterbildung ist die Zustimmung der Zahnärztekammer zur Weiterbildung zu beantragen, da die Weiterbildung frühestens mit der Antragstellung beginnt. Der Antrag kann vom Weiterbilder oder vom Weiterbildungsassistenten gestellt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung.

Voraussetzungen für die Zustimmung der Weiterbildung

  1. Deutsche zahnärztliche Approbation oder erfolgreiche Kenntnisprüfung oder alternativ eine Approbation aus den EU-Staaten
  2. Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 ZHKG
  3. Absolvierung eines allgemeinzahnärztlichen Jahres vor Beginn der Weiterbildung
  4. Sollte die Weiterbildung ausnahmsweise nicht hauptberuflich ausgeübt werden, ist die Anerkennung vor Aufnahme der nicht hauptberuflichen Tätigkeit beim Vorstand mit Begründung zu beantragen.