Zahnärzte können nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung Fachgebietsbezeichnungen führen, die auf besondere Fähigkeiten und Kenntnisse auf bestimmten Gebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweisen. Es können mehrere Fachgebietsbezeichnungen nebeneinander geführt werden. Eine Fachgebietsbezeichnung darf führen, wer eine Anerkennung einer Zahnärztekammer erhalten hat.
Vor Beginn der Weiterbildung ist die Zustimmung der Zahnärztekammer zur Weiterbildung zu beantragen, da die Weiterbildung frühestens mit der Antragstellung beginnt. Der Antrag kann vom Weiterbilder oder vom Weiterbildungsassistenten gestellt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung.