Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin

Zahnärzte als Berufsausbilder

Als Ausbilder haben Sie einige Pflichten gegenüber Ihren Auszubildenden. Grundlegend ist jedoch ein Berufsausbildungsvertrag. Dieser ist mit seinen Anlagen zur Überprüfung und Eintragung in das Ausbildungsregister der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.

Ausbildungsberatung

Um vorzeitige Ausbildungsbeendigungen und Abbrüche zu vermeiden, stehen wir den Ausbilderpraxen in unserem Bundesland gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Beratungsgespräche geben sowohl dem Ausbilder als auch dem Auszubildenden die Möglichkeit, Probleme anzusprechen, Lösungen zu diskutieren sowie Erfahrungen zu erfragen und auszutauschen.

Praxen mit Interesse, eine Ausbilderpraxis zu werden, begleiten wir aktiv auf dem Weg. Dabei unterstützen wir, Auszubildende zu finden und den Ausbildungsrahmenplan erfolgreich umzusetzen.

Berufsschulen

Einzugsgebiet: Greifswald, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Stralsund, Nordvorpommern, Rügen

Regionales Berufliches Bildungszentrum Greifswald
Hans-Beimler-Str. 7 - 8
17491 Greifswald

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Einzugsgebiet: Rostock, Güstrow, Bad Doberan

Berufliche Schule am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock
„Alexander Schmorell“
Schleswiger Str. 5
18109 Rostock

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Einzugsgebiet: Schwerin, Nordwestmecklenburg, Parchim, Ludwigslust, Wismar

Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin
Gesundheit und Sozialwesen
Dr.-Hans-Wolf-Str. 9
19055 Schwerin

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Einzugsgebiet: Waren, Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg

Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz
Warendorfer Str. 14
17192 Waren

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Unterlagenpakete

Das für den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages notwendige Unterlagenpaket muss Folgendes enthalten:

  1. Vier vom Ausbilder und der Auszubildenden unterschriebene Vertragsexemplare, wenn die Auszubildende zur Zeit des Vertragsabschlusses noch keine 18 Jahre alt ist. (Alternativ: Drei Vertragsexemplare, wenn die Auszubildende zur Zeit des Vertragsabschlusses bereits volljährig ist)
  2. Schulanmeldung (Die Schule wird durch die Kammer informiert.)
  3. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
  4. Ein Deckblatt des Ausbildungsplanes, von beiden Vertragspartnern unterzeichnet. Sein Inhalt wird somit als Mindestanforderung an die praktische Berufsausbildung anerkannt und nach Kenntnisnahme durch beide Vertragsparteien unterzeichnet.
  5. Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik
  6. Eine Kopie des letzten Schulzeugnisses oder das Zeugnis aus dem der Schulabschluss hervorgeht (kann später nachgereicht werden).
  7. Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Paragraph 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (für Auszubildende unter 18 Jahre). Einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Auszubildende bei ihrem Einwohnermeldeamt.
  8. Belehrung über die Schweigepflicht
  9. Erklärung Hepatitisschutzimpfung
  10. Nachweis des Masernschutzes gemäß Masernschutzgesetz

Plakat für Ausbildungspraxen

Die Zahnärztekammer stellt den Praxen in Mecklenburg-Vorpommern, die Zahnmedizinische Fachangestellte ausbilden oder ausbilden wollen, ein Plakat zur Verfügung, durch dessen Aushang dem Patienten signalisiert werden soll, dass es sich hier um eine Ausbildungspraxis handelt, die im System der dualen Ausbildung in Praxen und Berufsschulen bemüht ist, eine hohe Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Zudem soll das Plakat interessierte Ausbildungssuchende darauf hinweisen, dass sie sich in dieser Praxis um einen Ausbildungsplatz bewerben können.

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