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Informationen zum Beruf Zahnmedizinischer Fachangestellter

Welche Anforderungen muss man mitbringen?

Im Praxisteam muss man sich aufeinander verlassen können. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sind unverzichtbare Mitarbeiter. Neben fachlichem Können sind besonders menschliche Qualitäten gefragt.

Zahnmedizinische Fachangestellte sollten

  • Organisationsvermögen besitzen
  • Manuelle Geschicklichkeit zeigen
  • Konzentrationsfähigkeit beweisen
  • Zuverlässig und verschwiegen sein
  • Hilfsbereitschaft und Geduld zeigen
  • Ordnungssinn besitzen
  • Kontaktsicherheit beweisen
  • Umsicht und Anpassungsfähigkeit zeigen

damit:

  • die Patientenbetreuung mit Feingefühl wahrgenommen wird
  • der Praxisablauf reibungslos organisiert wird
  • auch die Übersicht behalten bleibt, wenn es mal "drunter und drüber" geht.

Wie und wo läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer dualen Ausbildung in den Praxen niedergelassener Zahnärzte, bei der Bundeswehr oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in theoretischer Unterweisung in Regionalen Beruflichen Bildungszentren. Der Beruf des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist staatlich anerkannt. Somit ist gewährleistet, dass bundesweit einheitlich ausgebildet wird. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Bei sehr guten Leistungen kann die Ausbildung auf Antrag verkürzt werden. Ausgebildet wird im "dualen System". Das bedeutet, dass die Ausbildung sowohl in der Berufsschule als auch in der Zahnarztpraxis erfolgt. Der Besuch an den Berufsschulen ist in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich geregelt. An der Beruflichen Schule in Rostock und in Schwerin erfolgt die Beschulung wöchentlich. In Greifswald und in Waren besuchen die Auszubildenden die Berufsschule zweimal wöchentlich. Der theoretische Unterricht in der Berufsschule wird durch die parallel laufende praktische Ausbildung beim Zahnarzt ergänzt. Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung findet Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung statt.  Am Ende der Ausbildung erfolgt Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung in Form eines schriftlichen Prüfungsanteils und einer mündlich/praktischen Abschlussprüfung. Nach der bestandenen Prüfung erhält man ein Kammerzeugnis und eine Anerkennungsurkunde. Jetzt steht dem Einstieg in den Beruf nichts mehr im Wege.

Was macht man in diesem Beruf?

Zahnmedizinische Fachangestellte sind in Zahnarztpraxen am Empfang die ersten Ansprechpartner, z. B. für Patienten, Krankenkassen oder Labors. Sie vereinbaren und verwalten Termine, begrüßen Patienten und nehmen deren Daten auf. Im Behandlungszimmer bereiten sie Instrumente und Materialien vor und assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen. Auf Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin rühren sie Füllungen oder Abdruckmassen an und fertigen Röntgenaufnahmen an. Sie klären Patienten über die Möglichkeiten der Karies­ und Parodontalprophylaxe auf und leiten sie zur Mundhygiene an. Nach einer Behandlung reinigen sie die Arbeitsflächen und sterilisieren die zahnmedizinischen Instrumente. Sie dokumentierten Behandlungsabläufe, erfassen die erbrachten Leistungen für die Abrechnung mit Krankenversicherungen und Labors, planen die Behandlungstermine und erledigen den Schriftverkehr.

Welche Ausbildungsvergütung wird empfohlen?

Laut Beschluss der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gilt ab 01.09.2024 eine neue Empfehlung für die Ausbildungsvergütung:

  1. Ausbildungsjahr: 950 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 1.010 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 1.100 Euro

Welche Aufstiegschancen hat man?

Im Anschluss an die Ausbildung eröffnen sich interessante Aufstiegsmöglichkeiten zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP), Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) oder Dental Hygienikerin (DH).